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Aktuelle Praxisinformationen:

 


Informationen und Aktuelles aus meiner Praxis
  

"Stellenausschreibung"

Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams eine zahnmedizinische Fachkraft (ZFA). Bewerbungen können gerne per email auf dem Kontaktformular eingereicht werden.

Aktuelle Information zu zahnärztlichen Behandlungen 2023 und 2024

Der Bundestag hat am 20.10.2022 und der Bundesrat am 28.10.2022 das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verabschiedet, welches am 11.11.2022 veröffentlicht wurde und zum 01.01.2023 in Kraft tritt. Herr Prof. Karl Lauterbach belohnt mit seiner GKV-Finanzreform den unermüdlichen Einsatz des gesamten medizinischen Personals mit Honorarkürzungen und Budgetierungen, insbesondere die Zahnärzteschaft mit Mengenbeschränkungen, keinem Inflationsausgleich bei erhöhten Energie- und Materialkosten, erhöhtem Hygieneaufwand ohne Kompensation und einem Digitalisierungswahnsinn. Für Sie bedeutet das, dass ab 2023 und den Folgejahren nur ein bestimmtes Kontingent an Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in NRW zur Verfügung steht, welches bezahlt wird. Sollte dieses Kontingent ausgeschöpft sein, wird die Zahnärzteschaft gehalten sein, nicht dringend medizinisch notwendige Behandlungen zu verschieben, bis wieder ein neues Kontingent zur Verfügung steht. Dies könnte im schlechtesten Fall dann erst wieder im Folgejahr sein. Für Sie versuchen wir gerade mit den Verantwortlichen Lösungen zu finden, dass zumindest Bonusuntersuchungen, individualprophylaktische Programme für Kinder und Jugendliche, sowie Leistungen für pflegebedürftige Menschen keinen Kürzungen unterliegen. Unsererseits wird es stets ein Angebot geben, Sie zu behandeln. Alternativ kann eine Behandlung immer auf privater Basis geleistet werden. Wir zeigen Ihnen hier auch Wege auf, wie Sie zu möglichen Erstattungen kommen können.

Bonuseintrag für 2020 und 2021

Nach einem gemeinsamen Beschluss aller gesetzlichen Krankenkassen kann für das Jahr 2020 wegen der Pandemiebedingungen ein Bonuseintrag vergeben werden, auch wenn Sie die Kontrolluntersuchung eventuell nicht nutzen konnten. Ob dies auch für das Jahr 2021 erwartet werden kann, wissen wir derzeit noch nicht.

Zur aktuellen Infektionslage

Bitte beachten Sie die derzeitigen aktuellen Informationen zu neuen Corona-Infektionserregern im Herbst/Winter 2023/24.
Wir nordrheinische Zahnärzte halten unsere Praxen seit dem 13.03.2020 für Sie konstant offen, um Ihnen den Zahnarztbesuch weiterhin zu ermöglichen. Unser Hygienekonzept hat sich vollumfänglich bewährt. Nehmen Sie Ihren Zahnarztbesuch daher wahr und lassen Sie notwendige Behandlungen durchführen! Hinsichtlich unserer Vorgaben möchte ich mich bei Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation bedanken. Es erleichtert unsere Arbeit sehr und macht Ihren Besuch sicher.

Massnahmen, Verhaltensweisen und zusätzliche Informationen

- Bis auf Weiteres werden nur Patienten mit vorheriger telefonischer Terminvergabe behandelt. Bitte sehen Sie von unangemeldeten Besuchen in unserer Praxis ab. Auch Notfallpatienten bekommen telefonisch am gleichen Tag immer einen Behandlungstermin angeboten.

- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz in unserer Praxis ist nicht mehr vorgeschrieben.

- Kommen Sie bitte nur in Begleitung, wenn es sich um ein zu behandelndes minderjähriges Kind, um eine pflegebedürftige Person oder um jemanden, der unserer Sprache nicht mächtig ist, handelt. Die Begleitung darf gerne in unserem Wartebereich warten, bis die Behandlung beendet ist. Mehrere Begleitpersonen bitten wir im Aussenbereich vor der Praxis zu warten. Wer den Behandlungsbereich betreten darf, entscheidet der Arzt.

- In unserem Wartebereich werden sich zu keiner Zeit mehr als 3 Person aufhalten. Separates Sitzen ist bei uns immer gegeben.

- Befolgen Sie bitte stets die Anweisungen meines Fachpersonals.

- Benutzen Sie bitte vor der Behandlung nochmals unser Gäste-WC, waschen Sie sich Ihre Hände und putzen Sie sich Ihre Zähne und spülen Sie den Mund-Rachen-Raum aus.

- Sollten Sie sich krank fühlen und/oder grippeähnliche Symptome aufweisen, bitten wir Sie, Ihre Behandlung telefonisch abzusagen. Die bei uns terminierten Behandlungen haben wir gerade in Bezug auf die von Ihnen hinterlegten Anmeldebögen geprüft. Sollten Sie in unseren Augen zu einer sogenannten Risikogruppe gehören, insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Falls die anstehende Behandlung nicht zu einer dringenden medizinischen Notwendigkeit gehört und eventuell auch verschoben werden kann, stimmen wir uns mit Ihnen ab.

Zum Schluss möchte ich darauf hinweisen, dass die Gruppe der meist gefährdeten Personen ältere Menschen mit Vorerkrankungen gerade im Bereich Herz, Lunge, mit einem Diabetes oder einer Immunschwäche sind, die wir besonders schützen sollten. Zu dieser Solidarität fordere ich Sie auf, um unseren Praxisbetrieb weiterhin zu gewährleisten. Und....... bewahren Sie immer Ruhe! Als schützenwert müssen auch Kinder unter 6 Jahren angesehen werden, da es für diese Gruppe bis heute nur ein eingeschränktes Impfangebot gibt.

Wir sind für Sie da, immer wenn Sie Fragen haben und gerade jetzt im zahnärztlichen Alltag. Sehen Sie Ihren Besuch beim Zahnarzt einmal mit anderen Augen, nämlich als willkommene Abwechslung vom Alltag zu Hause beim social distancing. Ein Arztbesuch ist jederzeit möglich und wird nicht eingeschränkt, auch der beim Zahnarzt nicht. Ihren Impfstatus erfragen wir nur in Ausnahmefällen. Hierüber sind Sie verpflichtet, Auskunft zu geben. Die Vorlage eines Impfausweises verlangen wir nicht. Wir wollen hier nur Nicht-Geimpfte, die zahnärztliche Hilfe benötigen, besonders schützen. Wir freuen uns, Sie zu sehen und Ihre Behandlung durchzuführen. Unser Lächeln ist Ihnen gewiss.

Ihr Zahnarzt und das gesamte Team


Weitergehende Informationen finden Sie unter fogenden Internetadressen oder bei den Gesundheitsämtern der Stadt:

www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
www.zaek-nr.de
www.kzvnr.de
www.infektionsschutz.de
www.mags.nrw/coronavirus


Informationen für alle Schmerzpatienten.

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um vorherige telefonische Anmeldung. Sollten Sie dennoch einmal unangemeldet meine Praxis aufsuchen müssen, beachten Sie bitte den Aushang. Wir versuchen Sie schnellstmöglich zu untersuchen, können aber mitunter auch manchmal nur eine Behandlung zu einem späteren Zeitpunkt anbieten. In jedem Fall wird jedoch immer taggleich ein Termin angeboten.

Meine Praxis bietet an allen Tagen ausser mittwochs zwei Behandlungszeitintervalle vorrangig für den Schmerzfall mit telefonischer Voranmeldung an.

vormittags 11.00 Uhr - 11.45 Uhr

nachmittags 15.00 Uhr - 15.45 Uhr

 

 


 


Informationen für alle Neupatienten
  

Entgegen anderslautender Aussagen nehmen wir gerne auch weiterhin Neupatienten auf. Wir bieten zur schnellen Erstuntersuchung hierzu extra innerhalb von 2 Wochen einen Termin an. Bei der Terminvereinbarung bitten wir unbedingt eine sichere Erreichbarkeitsmöglichkeit entweder über Festnetz, Mobiltelefon oder eMail anzugeben. Der vereinbarte Termin bei Neupatienten wird entweder von uns 24 Stunden vorher bestätigt oder wir bitten den Neupatienten darum, diesen bis 24 Stunden vorher zu bestätigen.

Bitte beachten Sie, dass nur ein vorher bestätigter Termin zustande kommt.

Vergessen Sie bitte auch nicht, alle Ihnen vorliegende Unterlagen und zahnmedizinischen Hilfsmittel mitzubringen. Hierzu gehört auch Ihre elektronische Krankenversichertenkarte.

 

 


 


Informationen zu den aktuellen Öffnungszeiten
  

Meine Praxis hat folgende Änderung in den Sprechzeiten:

vom 20.12.2024 nachmittags bis zum 01.01.2025 einschliesslich bleibt die Praxis geschlossen

 

 


 


24.07.2013 > Abrechnungsposition GOZ 2197 in Zusammenhang mit den Positionen GOZ 2060, 2080, 2100, 2120
  

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der oben genannten Gebührenposition kommt es zur Zeit zu Schwierigkeiten mit Ihrem Kostenerstatter. In den meisten Fällen erkennen private Krankenkassen, Beihilfestellen und private Zusatzversicherungen diese Position nicht an. Sollte Sie das betreffen, so darf ich Sie bitten, mir hiervon Kenntnis zu geben.

Hintergrund ist die neue Gebührenordnung für Zahnärzte, die am 01.01.2012 in Kraft getreten ist. Die Landeszahnärztekammer NRW ist der Auffassung, dass eine zeitgleiche Abrechnung möglich ist, während private Kostenerstatter dem widersprechen. Eine rechtliche Prüfung findet gerade mittels eines Musterprozesses statt.

Unterliegt die Zahnärzteschaft, darf die Position GOZ 2197 nicht in Zusammenhang mit den Positionen GOZ 2060, 2080, 2100, 2120 abgerechnet werden und Sie als Patient müssen diese somit auch nicht begleichen. Im umgekehrten Falle haben die privaten Kostenerstatter aber die einbehaltene Gebühr nachzuerstatten.

Vor diesem Hintergrund sind wir ausdrücklich von der Landeszahnärztekammer NRW zur Zeit gehalten, die GOZ 2197 zeitgleich mit den Positionen der GOZ 2060, 2080, 2100, 2120 abzurechnen, da es bei einem positiven Entscheid für die Zahnärzteschaft im Nachgang keine Nachberechnungen geben darf.

Nach Kenntnis Ihrer Erstattungsproblematik werden wir mit Ihnen diesbezogen individuell eine Lösung vereinbaren.

M. Kesseler
 

 


 


zum 01.12.2012 > Medizinischer Beratungsdienst der Zahnärzte
  

Interessierte Patienten können Informationen zu bewährten Behandlungsmethoden und neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde auf der Webseite des medizinischen Beratungsdienstes der Zahnärzte abrufen.
 

 


 


zum 01.01.2012 > Ablösen der Krankenversichertenkarten (KVK) durch die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK)
  

Zum Jahreswechsel führen alle gesetzlichen Krankenkassen neue Krankenversichertenkarten ein. Diese müssen Ihr Foto enthalten und speichern auf dem Kartenchip auch Ihre persönlichen und gesundheitsrelevanten Daten. Trotz Warnung von Datenschutzbeauftragten wird dieses Projekt durchgeführt. Die Zahnärzteschaft bemüht sich darum, sensible Daten vor Mißbrauch zu schützen.
 

 


 


zum 01.01.2012 > Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
  

Seit 1988 hat es keine Anpassung der GOZ gegeben. Die jetzige Gesetzesänderung sieht lediglich eine Neubeschreibung der zahnärztlichen Leistung vor, ohne Anhebung der zahnärztlichen Honorare. Die Zahnärzteschaft ist hierüber sehr enttäuscht, da nach 23 Jahren einer längst überfälligen Honoraranpassung nicht Rechnung getragen wird. Wir informieren weiter.
 

 

 

 

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